Die Wissenschaft hat heute anerkannt, dass nicht nur die Schulmedizin ihren Beitrag zur Heilung von Körper und Geist leisten kann, sondern auch "wissenschaftlich nicht nachweisbare Methoden" beachtliche Heilerfolge erzielen können. Akkupunktur und Besprechen von Gürtelrose gehört heute schon fast selbstverständlich mit dazu und wird auch von Hausärzten empfohlen - selbst wenn es dem Schulmediziner nicht immer klar ist, was dort eigentlich genau mit dem Körper passiert. Was zählt ist die Tatsache, dass dem Patienten geholfen wird.
Eine noch relativ neue Behandlungsmethode ist die sogenannte Quantenheilung, auch wenn das Wissen, welches dahinter steht schon sehr alt ist und auf die alten Indischen Veden zurückgeht. Diese werden nun verknüpft mit Ansätzen und Erkenntnissen der modernen Quantenphysik. Im Gegensatz zu anderen heilverfahren, richtet sich die Quantenheilung ganz auf die Informationsebene, die Quantenebene eines Menschen (auch bekannt als die Ebene der geistigen Matrix, daher auch die Bezeichnung Matrix Quantenheilung) richtet. Es wird mit dem reinen Bewusstsein gearbeitet, die Absicht, zu helfen, zeigt beeindruckende Ergebnisse. Grundsätzlich wird mit leichten Berührungen gearbeitet, doch kann Quantenheilung auch ohne Berührungen praktisch über unbegrenzte Entfernungen angewendet werden. Der Heiler braucht dabei die Sorgen oder Probleme des Patienten nicht zu kennen, da das Unterbewusstsein des Patienten selbst am besten weiß, wie die Probleme gelöst werden. Interessant ist, dass, wer das Verfahren beherrscht, sich auch selbst heilen kann.
Als Anwendungsgebiet lassen sich viele Bereiche identifizieren. Hierzu können unter anderem Schwierigkeiten in der Familie, beim Job oder gesundheitliche Probleme gehören. Die Liste kann praktisch beliebig erweitert werden. Von der Quantenheilung profitiert übrigens auch der Heiler, doch das Wichtigste ist schließlich, dass dem Patienten geholfen werden kann - selbst wenn wir nicht immer verstehen können, wie das nun geschieht. Das Ergebnis und die Heilung geben der Methode Recht.